Amtlicher Lageplan
Üblicherweise werden Vermessungsergebnisse in Lageplänen dokumentiert. Amtliche Lagepläne nehmen dabei eine Sonderstellung ein, weil diese den Genehmigungsbehörden als geografische Grundlage für Ihre Entscheidungsfindung dienen. Amtliche Lagepläne werden benötigt bei:
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der Genehmigung von Bauvorhaben (§ 3 BauPrüfVO)
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der Genehmigung von Teilungen bebauter Grundstücke (§ 17 BauPrüfVO)
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der Eintragung von Baulasten (§ 18 BauPrüfVO)
Die Anfertigung amtlicher Lagepläne beschränkt sich nicht auf die Darstellung von Vermessungsergebnissen (z- B. der Gelände-, Straßen- und Gebäudehöhen), sondern beinhaltet auch die in einem einzigen Plan dargestellte Zusammenfassung grundstücksbezogenen genehmigungsrelevanter Informationen unterschiedlicher Behörden (z. B. Grundstücksgrenzen, Bebauungsplan), der Planungsbüros (z. B. Bauprojekte), des Grundbuches (Eigentumsangaben) sowie der Ver- und Entsorgungsunternehmen (Kanalleitungen, Ferngasleitungen etc.). Die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben durch Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW), der planungsrechtlichen Festsetzungen (Baugrenzen, Grund- und Geschossflächenzahl, §§ 19 ff BauNVO)) und der Erschließung (§ 4 BauO NRW) ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe.
Die Beratung der Bauherren und auch der Projektplaner unter besonderer Berücksichtigung der Wechselwirkung von Entscheidungen bezüglich Genehmigungsfähigkeit, Projektkosten und Zeitbedarf steht bei uns im Vordergrund.